Zeit zum Handeln

Die Häuser der Wulffschen Wohnsiedlung in Langenhorn wurden in den Jahren 1942 und 1952 erbaut. Die Eigentümer haben in den letzten Jahrzehnten namhaft und kontinuierlich in die Erhaltung der Wohngebäude investiert. Dennoch entspricht der Gebäudebestand zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dem Wunsch der derzeitigen und zukünftigen Mieter nach familien- und seniorengerechtem Wohnraum. Bei einer durchschnittlichen Wohnfläche von 49 Quadratmetern sind weder die Wohnungsgrößen noch die Zuschnitte zeitgemäß. Auch in energetischer Hinsicht besteht wegen des hohen Baualters Handlungsbedarf, zum Beispiel hinsichtlich der Wärmedämmung. Eine Beibehaltung des Status quo liegt weder im Interesse der Eigentümer noch in dem der derzeitigen und zukünftigen Mieter. Dies würde unweigerlich zu negativen Veränderungen in der Siedlung und auch für die Nachbarschaft führen.

Bestandsmodernisierung – keine Antwort auf Herausforderungen

Die Eigentümer beschäftigen sich seit vielen Jahren mit der Frage, wie eine tragfähige Zukunftsperspektive für die Wulffsche Siedlung aussehen und die Attraktivität des Standortes langfristig erhalten werden kann.

Die Möglichkeiten einer Sanierung der Wohngebäude mit ihren insgesamt 546 Wohneinheiten wurden von den Eigentümern im Rahmen einer Machbarkeitsstudie in den letzten Jahren eingehend geprüft.

Ein solcher Schritt hat sich langfristig nicht als sinnvoll erwiesen. Denn eine Komplettsanierung der bestehenden Gebäudesubstanz würde angesichts der erheblichen Höhe der notwendigen Investitionen, allein für energiesparende Maßnahmen und Schallschutz, zwangsläufig neubauähnliche Mieten nach sich ziehen, ohne jedoch den Standard von Neubauten zu bieten.

Freiräume für mehr Qualität

Das Ziel einer zukunftsfähigen, langfristigen Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum von hoher Qualität ist nur durch eine moderate Erhöhung der Wohnungsanzahl bei optimierter Flächenausnutzung – eine sogenannte Nachverdichtung – möglich. Sie liefert die ökonomische Basis für die notwendigen Investitionen und dient damit den Interessen derzeitiger und zukünftiger Mieter.

Die für das Areal rund um den Wulffsgrund gültigen Bebauungspläne Langenhorn 26 vom 17. März 1969 sowie Langenhorn 45 vom 8. März 1968, die fast 20 Jahre nach dem Bau der Wohnanlage am Bestand orientiert nachträglich über das Gebiet gelegt wurden, erlauben weder in der Höhe noch in der Gebäudefläche eine Erweiterung der Bestandsgebäude. Selbst ein nachträglicher Wintergartenanbau überschreitet die Baugrenze und ist nicht genehmigungsfähig. Seit Längerem ist es ein wichtiges städtebauliches Ziel der Hansestadt Hamburg und damit auch im Bezirk Hamburg-Nord, in den bereits bebauten Stadtgebieten durch ergänzenden Wohnungsbau eine innerstädtische Nachverdichtung durchzuführen und so dort bereits bestehende öffentliche und private Infrastruktur nutzen zu können. Vor diesem Hintergrund wurde vom Bezirk das Bebauungsplanverfahren Langenhorn 73 eingeleitet, um durch diesen neuen Bebauungsplan die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, diese notwendigen Investitionen in eine langfristige und zukunftsfähige Wohnnutzung in der Wulffschen Siedlung zu ermöglichen. Durch einen neuen Bebauungsplan sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die notwendigen Investitionen in die Zukunft ermöglichen.

 

 

 

Wulffsblocken


Wullsgrund


Wullsgrund