Planungsprozess (Stand April 2011)

Die Planungen für die Wulffsche Siedlung liegen in den Händen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung, sowie des vom Bezirk beauftragten Planungsbüros Plankontor Stadt und Land GmbH.

Die ursprünglich Entwürfe zum städtebaulichen Funktionsplan sowie zum Bebauungsplan Langenhorn 73 sind auf Basis der seit Juni 2010 unter allen Beteiligten geführten intensiven Diskussion modifiziert worden. Dabei wurden verschiedene Anregungen aufgenommen. Ziel ist es unverändert, für die Zukunftsplanungen einen möglichst breiten Konsens zu erzielen.

Zum Vergleich hier die neue Entwurfsvariante zum Bebauungsplan sowie der modifizierte städtebauliche Funktionsplan.

Wesentliche Veränderungen des neuen Bebauungsplanentwurfs (Stand April 2011) ist zum Beispiel eine auf 13,5 Meter (eventuell sogar 13,0 Meter) reduzierte maximale Gebäudehöhe. Damit wäre es nicht mehr möglich, über dem 4. Vollgeschoss ein zusätzliches Staffel- oder Dachgeschoss zu errichten.

Überdies orientieren sich die "Baufenster" stärker an der heutigen Gebäudestruktur. Damit wird die heutige "städtebauliche Figur" der Wulffschen Siedlung aufgenommen. Durch die überwiegende Baugrenzfestsetzung auf den Flächen der vorhandenen Gebäude besteht nicht mehr der "Zwang" zumindest zum mittel- oder langfristigen Abbruch der alten Häuser, sondern es kann frei darüber entschieden werden, ob Häuser saniert werden, Anbauten erfolgen oder Teilabbrüche mit ergänzenden Nutzungen bzw. vollständigen Neubaumaßnahmen durchgeführt werden.

Insgesamt orientieren sich die neuen Entwurfsvarianten noch stärker an dem Ziel, den einzigartigen Charakter der Wulffschen Wohnsiedlung als reines Wohngebiet mit seinen großzügigen Grünflächen zu erhalten. Eine detailliertere Information zu den Änderungen in der neuen Entwurfsvariante des Bebauungsplanentwurfs Langenhorn 73 finden Sie hier.

Erst nach Verabschiedung eines neuen Bebauungsplans können die Erweiterungen geplant werden. Aus diesem Grund haben die Eigentümer zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keinen Architekten mit einer Entwurfsplanung beauftragt.

Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans wird ein über mindestens zwei Jahrzehnte dauernder Prozess zur Neugestaltung der Siedlung in Gang gesetzt werden. Sehr sensibel und nur mit Zustimmung der betroffenen Mieter werden einzelne Wohnblocks einer Neubebauung zugeführt. Den aktuellen Mietern sollen in diesem Zeitraum und darüber hinaus bezahlbare Wohnungen (Neubau oder Altbau) entsprechend ihren Bedürfnissen in der Siedlung zur Verfügung gestellt werden. Alle Mietverträge, von denen ca. 90 Prozent unbefristet sind, behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit. Ein Abriss von Wohngebäuden ohne Zustimmung der Mieter ist ohnehin rechtlich nicht möglich. Mietverträge können nicht einseitig beendet werden.

Entwurf des städtebaulichen Funktionsplans  Entwurf des städtebaulichen Funktionsplans Entwurf des städtebaulichen Funktionsplans
(Links: Stand Juni 2010 / Rechts: Stand April 2011)
Planbearbeiter: Plankontor Stadt und Land GmbH im Auftrag des Bezirksamts Hamburg-Nord



Entwurf des Bebauungsplans Langenhorn 73   Entwurf des Bebauungsplans Langenhorn 73 Entwurf des Bebauungsplans Langenhorn 73
(Links: Stand Juni 2010 / Rechts: Stand April 2011)
Planbearbeiter: Plankontor Stadt und Land GmbH im Auftrag des Bezirksamts Hamburg-Nord



PDF Icon Kurzinformation über die vom Bezirksamt Hamburg-Nord favorisierte neue Entwurfsvariante (Stand August 2011) zum Bebauungsplanentwurf Langenhorn 73 »