Mieterschutz im Bebauungsplan Langenhorn 73 garantiert

Umfassender Mieterschutz durch Kündigungsverzichtserklärung

Allen Mietern mit unbefristetem Mietvertrag war schon im Herbst 2011 von den Eigentümern eine Kündigungsverzichtserklärung freiwillig angeboten worden. Im Falle der Rechtskraft des Bebauungsplans Langenhorn 73/Variante 2 wird diese Kündigungsverzichtserklärung erneut wirksam. So profitieren diese Mieter dann auch wieder von einem umfassenden Mieterschutz. Ein Angebot, das vom Mieterverein zu Hamburg und auch von den Mietern sehr begrüßt wurde. Mit dieser Sicherheit im Rücken hatten sich viele Mieter dafür engagiert, dass die Siedlung umgestaltet wird. Jetzt kann diese Perspektive Wirklichkeit werden. Siehe Mieterstatements zum Bürgerentscheid »

Planumsetzung: Langfristig, schonend, individuell

Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans in der Variante 2, mit dem die überwiegende Mehrheit der beteiligten Gruppen und der betroffenen Mieter einverstanden war, wird ein über zwei Jahrzehnte dauernder Prozess zur Neugestaltung der Siedlung in Gang gesetzt. Sehr sensibel und nur mit Zustimmung der Mieter werden einzelne Wohnblocks einer Neubebauung zugeführt. Den aktuellen Mietern sollen in diesem Zeitraum und darüber hinaus bezahlbare Wohnungen (Neubau oder Altbau) entsprechend ihren Bedürfnissen in der Siedlung zur Verfügung gestellt werden. Ein Abriss von Wohngebäuden ist ohne Zustimmung der Mieter nicht möglich.

Langfristige Orientierung für bezahlbaren Wohnraum

Die Eigentümer wollen die Wohnungen der Siedlung in Langenhorn dauerhaft und nachhaltig im eigenen Vermögen halten, bewirtschaften und zukunftsfähig entwickeln. Ihnen geht es darum, bezahlbaren Wohnraum (keine Luxuswohnungen) bereitzustellen und gleichzeitig eine starke Durchgrünung als einen wertvollen Standortvorteil zu erhalten. Eine Umwandlung in Wohneigentum ist nicht vorgesehen.